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Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Verein – Praxisleitfaden 2025

Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Verein – Praxisleitfaden 2025

Einführung: Warum die DSGVO auch Vereine betrifft

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Während Unternehmen und Behörden früh mit klaren Leitlinien ausgestattet wurden, waren viele Vereine anfangs unsicher: Gilt die DSGVO auch für uns? Die Antwort lautet eindeutig: Ja.
Ob Sportverein, Musikgruppe, gemeinnütziger Förderverein oder Berufsverband – überall, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift die DSGVO. Dazu gehören Mitgliedslisten, E-Mail-Adressen, Fotos von Veranstaltungen oder Bankverbindungen für Mitgliedsbeiträge.

Gerade Vereine, die stark von Ehrenamt und Vertrauen leben, sollten Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Chance zur Transparenz sehen. Wer Datenschutz ernst nimmt, stärkt das Vertrauen von Mitgliedern, Eltern, Sponsoren und Partnern.


Grundbegriffe der DSGVO verständlich erklärt

Personenbezogene Daten im Vereinskontext

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Typische Beispiele im Verein:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail

  • Bankdaten für Mitgliedsbeiträge

  • Fotos von Mitgliedern oder Mannschaften

  • Leistungsdaten im Sportverein

  • Gesundheitsinformationen (z. B. Allergien bei Kinderfreizeiten)

Rolle des Vereins als Verantwortlicher

Der Verein ist „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO, weil er entscheidet, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

Unterschied zwischen Datenverarbeiter und Betroffenen

  • Verantwortlicher: der Verein selbst

  • Auftragsverarbeiter: externe Dienstleister wie IT-Firmen oder Newsletter-Tools

  • Betroffene: Mitglieder, Eltern, Ehrenamtliche oder Besucher


Typische Datenverarbeitungen in Vereinen

Mitgliederverwaltung

Mitgliederlisten sind das Herzstück vieler Vereine. Sie enthalten personenbezogene Daten, die streng geschützt werden müssen.

Öffentlichkeitsarbeit und Vereinswebseite

Viele Vereine veröffentlichen Namen, Fotos oder Erfolgsmeldungen auf ihrer Webseite oder in sozialen Netzwerken. Dabei muss immer die DSGVO berücksichtigt werden.

Veranstaltungen und Fotografie

Bilder von Vereinsfeiern, Wettkämpfen oder Konzerten dürfen nicht einfach online gestellt werden – hier ist die Einwilligung der Abgebildeten Pflicht.

Newsletter und E-Mail-Kommunikation

Newsletter dürfen nur verschickt werden, wenn eine nachweisbare Einwilligung vorliegt (Double-Opt-in).

 

Einführung: Warum die DSGVO auch Vereine betrifft

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Während Unternehmen und Behörden früh mit klaren Leitlinien ausgestattet wurden, waren viele Vereine anfangs unsicher: Gilt die DSGVO auch für uns? Die Antwort lautet eindeutig: Ja.
Ob Sportverein, Musikgruppe, gemeinnütziger Förderverein oder Berufsverband – überall, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift die DSGVO. Dazu gehören Mitgliedslisten, E-Mail-Adressen, Fotos von Veranstaltungen oder Bankverbindungen für Mitgliedsbeiträge.

Gerade Vereine, die stark von Ehrenamt und Vertrauen leben, sollten Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Chance zur Transparenz sehen. Wer Datenschutz ernst nimmt, stärkt das Vertrauen von Mitgliedern, Eltern, Sponsoren und Partnern.


Grundbegriffe der DSGVO verständlich erklärt

Personenbezogene Daten im Vereinskontext

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Typische Beispiele im Verein:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail

  • Bankdaten für Mitgliedsbeiträge

  • Fotos von Mitgliedern oder Mannschaften

  • Leistungsdaten im Sportverein

  • Gesundheitsinformationen (z. B. Allergien bei Kinderfreizeiten)

Rolle des Vereins als Verantwortlicher

Der Verein ist „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO, weil er entscheidet, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

Unterschied zwischen Datenverarbeiter und Betroffenen

  • Verantwortlicher: der Verein selbst

  • Auftragsverarbeiter: externe Dienstleister wie IT-Firmen oder Newsletter-Tools

  • Betroffene: Mitglieder, Eltern, Ehrenamtliche oder Besucher


Typische Datenverarbeitungen in Vereinen

Mitgliederverwaltung

Mitgliederlisten sind das Herzstück vieler Vereine. Sie enthalten personenbezogene Daten, die streng geschützt werden müssen.

Öffentlichkeitsarbeit und Vereinswebseite

Viele Vereine veröffentlichen Namen, Fotos oder Erfolgsmeldungen auf ihrer Webseite oder in sozialen Netzwerken. Dabei muss immer die DSGVO berücksichtigt werden.

Veranstaltungen und Fotografie

Bilder von Vereinsfeiern, Wettkämpfen oder Konzerten dürfen nicht einfach online gestellt werden – hier ist die Einwilligung der Abgebildeten Pflicht.

Newsletter und E-Mail-Kommunikation

Newsletter dürfen nur verschickt werden, wenn eine nachweisbare Einwilligung vorliegt (Double-Opt-in).


Rechtliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Damit Vereine personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten dürfen, braucht es eine klare Rechtsgrundlage. Die DSGVO kennt mehrere, von denen im Vereinskontext vor allem drei besonders relevant sind.

Einwilligung der Mitglieder

Die Einwilligung ist die bekannteste Grundlage. Sie muss jedoch freiwillig, informiert und nachweisbar sein.
Beispiele:

  • Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos auf der Vereinswebseite

  • Erlaubnis zum Versand eines Newsletters

  • Genehmigung zur Weitergabe von Kontaktdaten an Kooperationspartner

Wichtig: Einmal erteilte Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden. Deshalb ist es ratsam, mit schriftlichen Formularen oder digitalen Lösungen zu arbeiten, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Vertragserfüllung (z. B. Mitgliedschaft)

Viele Datenverarbeitungen im Verein sind notwendig, um den Mitgliedsvertrag zu erfüllen.
Dazu gehören:

  • Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen

  • Organisation von Trainingszeiten oder Auftritten

  • Kommunikation mit Mitgliedern über Termine

Diese Daten dürfen verarbeitet werden, ohne dass eine zusätzliche Einwilligung nötig ist.

Berechtigtes Interesse des Vereins

Der Verein darf Daten auch verarbeiten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, das nicht die Rechte der Betroffenen überwiegt.
Beispiele:

  • Erstellung einer Mannschaftsliste für interne Abläufe

  • Verwendung von Kontaktlisten für die Organisation von Veranstaltungen

  • Anfertigung von Fotos für die interne Vereinschronik


Datenschutzorganisation im Verein

Um die DSGVO erfolgreich umzusetzen, braucht es klare Zuständigkeiten.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Nicht jeder Verein benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Eine Pflicht besteht nur, wenn:

  • regelmäßig mehr als 20 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind

  • besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) umfangreich verarbeitet werden

Kleinere Vereine können aber freiwillig einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen – ein Pluspunkt für Transparenz.

Datenschutzrichtlinien für Vorstände und Mitglieder

Es empfiehlt sich, interne Richtlinien festzulegen, die beschreiben:

  • wie Daten gesammelt werden

  • wer Zugriff darauf hat

  • wie lange Daten aufbewahrt werden

  • wann Daten gelöscht werden müssen

Schulung von Ehrenamtlichen

Viele Datenschutzverstöße passieren aus Unwissenheit. Deshalb sollten Ehrenamtliche und Trainer regelmäßig geschult werden – etwa zum Umgang mit Mitgliederdaten oder zur sicheren Kommunikation.


Informationspflichten gegenüber Mitgliedern

Die DSGVO verlangt, dass Betroffene immer wissen, welche Daten über sie verarbeitet werden.

Datenschutzerklärung auf der Vereinswebseite

Jeder Verein mit eigener Webseite braucht eine leicht zugängliche Datenschutzerklärung, die unter anderem folgende Punkte enthält:

  • Kontaktdaten des Vereins

  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Informationen zu Cookies und Tracking

  • Hinweise zu Rechten der Betroffenen

Informationspflicht bei Eintritt in den Verein

Neue Mitglieder müssen beim Eintritt in den Verein eine Datenschutzerklärung erhalten. Hier sollten auch Einwilligungsfelder (z. B. für Fotos oder Newsletter) integriert werden.


Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Datenschutz lebt nicht nur von Papier, sondern auch von gelebter Praxis.

Datensicherheit und Zugriffskontrolle

  • Passwörter sollten sicher und regelmäßig geändert werden

  • Mitgliedsdaten dürfen nur von berechtigten Personen eingesehen werden

  • Papierlisten sollten verschlossen aufbewahrt werden

Aufbewahrungs- und Löschfristen

  • Daten ehemaliger Mitglieder dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden

  • Finanzdaten müssen i. d. R. 10 Jahre aufbewahrt werden (steuerrechtliche Pflicht)

  • Bewerbungsunterlagen oder Interessentenlisten sollten nach 6 Monaten gelöscht werden

Verschlüsselung und sichere Kommunikation

  • E-Mails mit sensiblen Daten sollten verschlüsselt werden

  • Cloud-Dienste müssen DSGVO-konform sein (Serverstandort in der EU bevorzugt)


Umgang mit Fotos und Videos im Verein

Gerade hier passieren die meisten Fehler.

Einwilligungspflicht bei Veranstaltungen

Grundsatz: Personen dürfen nur dann fotografiert und veröffentlicht werden, wenn sie eingewilligt haben.
Ausnahmen: Bei großen Veranstaltungen oder Sportevents ist eine konkludente Einwilligung möglich, wenn die Betroffenen wissen, dass fotografiert wird.

Kinder- und Jugendschutz im Bildrecht

Bei Kindern unter 16 Jahren braucht es immer die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Besonders sensibel sind Fotos im Internet, da sie dort kaum kontrollierbar sind.


Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern

Viele Vereine arbeiten mit externen Partnern zusammen – sei es für die Buchhaltung, IT-Betreuung oder die Vereinswebsite. Hier greift die DSGVO besonders streng.

Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)

Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten für den Verein verarbeitet, ist ein schriftlicher AV-Vertrag Pflicht. Dieser regelt unter anderem:

  • welche Daten verarbeitet werden

  • wie lange sie gespeichert bleiben

  • welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden

Beispiele: Steuerberater, Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister

  • Steuerberater: verarbeitet Finanz- und Mitgliedsdaten → AV-Vertrag notwendig

  • Cloud-Anbieter: Speicherung von Mitgliedslisten oder Dokumenten → nur DSGVO-konforme Anbieter verwenden

  • IT-Dienstleister: Zugriff auf E-Mail-System oder Server → AV-Vertrag zwingend


Dokumentations- und Nachweispflichten

Die DSGVO verpflichtet Vereine, ihre Datenverarbeitung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Jeder Verein sollte ein Verarbeitungsverzeichnis führen, in dem festgehalten wird:

  • welche Daten erhoben werden

  • zu welchem Zweck

  • wer Zugriff hat

  • wie lange sie gespeichert werden

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten), muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Das ist meist bei Vereinen mit medizinischem Bezug relevant (z. B. Reha-Sportgruppen).


Rechte der Vereinsmitglieder

Die Mitglieder haben umfassende Rechte nach DSGVO, die der Verein respektieren muss.

Auskunftsrecht

Jedes Mitglied darf Auskunft verlangen, welche Daten über es gespeichert sind.

Recht auf Berichtigung und Löschung

Falsche Daten müssen korrigiert, nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden.

Widerspruchsrecht

Ein Mitglied kann der Datenverarbeitung widersprechen – etwa bei der Nutzung von Fotos auf der Website.


Umgang mit Datenschutzverletzungen

Auch im Verein kann es passieren: eine E-Mail mit falschen Anhängen, ein verlorener USB-Stick oder ein gehacktes Passwort.

Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde

Innerhalb von 72 Stunden muss die Aufsichtsbehörde informiert werden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht.

Benachrichtigung der Betroffenen

Sind Mitglieder konkret betroffen, müssen sie unverzüglich informiert werden.


Typische Fehler von Vereinen bei der DSGVO-Umsetzung

Viele Vereine stolpern über ähnliche Probleme:

Fehlende Einwilligungen

Fotos werden veröffentlicht, ohne dass eine schriftliche Zustimmung vorliegt.

Unvollständige Datenschutzerklärungen

Webseiten enthalten keine oder nur veraltete Informationen.

Mangelhafte Datensicherheit

Passwörter sind unsicher, Daten werden unverschlüsselt verschickt.


Praxisbeispiele: Erfolgreiche Umsetzung in Vereinen

  • Sportverein: Führt digitale Mitgliederverwaltung mit sicheren Cloud-Servern ein und integriert Einwilligungsformulare beim Eintritt.

  • Musikverein: Erstellt eine interne Richtlinie für Fotos, bei der jedes Mitglied selbst entscheiden kann, ob Bilder veröffentlicht werden.

  • Elterninitiative: Nutzt verschlüsselte Messenger-Dienste statt WhatsApp für sensible Informationen.


Checkliste: DSGVO-Umsetzung im Verein Schritt für Schritt

  1. Bestandsaufnahme aller Datenverarbeitungen

  2. Datenschutzerklärung für Mitglieder und Website erstellen

  3. Einwilligungsformulare für Fotos/Newsletter einholen

  4. Zugriffsbeschränkungen und sichere Passwörter einrichten

  5. AV-Verträge mit externen Dienstleistern abschließen

  6. Verarbeitungsverzeichnis führen

  7. Schulungen für Vorstände und Ehrenamtliche durchführen

  8. Löschfristen festlegen und regelmäßig prüfen

  9. Verfahren für Datenschutzverletzungen vorbereiten

  10. Datenschutz als festen Bestandteil der Vereinsarbeit etablieren


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss jeder Verein einen Datenschutzbeauftragten haben?
Nein. Nur wenn mehr als 20 Personen regelmäßig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind oder sensible Daten in großem Umfang verarbeitet werden.

2. Dürfen wir Fotos unserer Mitglieder auf Facebook veröffentlichen?
Nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen bzw. der Eltern bei Kindern.

3. Müssen wir ein Verarbeitungsverzeichnis führen, auch wenn wir klein sind?
Ja, grundsätzlich jeder Verein sollte ein einfaches Verzeichnis führen – auch kleine Vereine.

4. Welche Daten dürfen wir ohne Einwilligung verarbeiten?
Alles, was zur Erfüllung der Mitgliedschaft notwendig ist, z. B. Beitragseinzug oder Terminorganisation.

5. Was passiert, wenn wir gegen die DSGVO verstoßen?
Es drohen Abmahnungen oder Bußgelder, oft aber auch nur Belehrungen durch die Aufsichtsbehörde – je nach Schwere des Verstoßes.

6. Welche sicheren Alternativen gibt es zu WhatsApp?
Datenschutzfreundliche Messenger wie Signal oder Threema sind empfehlenswert.


Fazit: Datenschutz als Chance für Vertrauen im Verein

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Verein wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber mit klaren Schritten gut machbar. Wichtig ist:

  • Verantwortlichkeiten festlegen

  • Transparenz gegenüber Mitgliedern schaffen

  • Dokumentation und sichere Abläufe pflegen

Vereine, die Datenschutz ernst nehmen, signalisieren nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Respekt und Vertrauen gegenüber ihren Mitgliedern. Damit wird Datenschutz nicht zur lästigen Pflicht, sondern zur Visitenkarte des Vereins.


🔗 Externer Link für weitere Informationen:
Datenschutzkonferenz – Orientierungshilfen für Vereine


 

 
 

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Veröffentlichung

So, 24. August 2025

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