Seit dem 31. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen zum „Recht auf Reparatur“. Ziel ist klar: Geräte sollen länger genutzt, Ressourcen geschont und Elektroschrott vermieden werden. Doch gerade bei einem wichtigen Arbeitsmittel gibt es eine überraschende Lücke: Laptops und Notebooks sind von der neuen Reparaturpflicht bislang nicht erfasst.
Für Unternehmen ist das trotzdem ein guter Zeitpunkt, die eigene Strategie beim Umgang mit IT-Hardware zu hinterfragen. Denn wirtschaftliche und nachhaltige IT beginnt nicht erst dort, wo der Gesetzgeber eine Reparatur vorschreibt.
Reparieren statt wegwerfen
Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2024/1799 wurden die Rahmenbedingungen für Reparaturen in Deutschland erweitert.
Für Verbraucherverträge gelten die neuen Regelungen für Verträge, die seit dem 31. Juli 2026 geschlossen werden. Betroffen sind bestimmte Produktgruppen, für die bereits entsprechende europäische Ökodesign-Anforderungen bestehen.
Dazu gehören unter anderem:
Smartphones und bestimmte Tablets
Server und Datenspeicherprodukte
elektronische Displays
Waschmaschinen, Kühlgeräte und weitere Haushaltsgeräte
Hersteller solcher Produkte müssen Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ablauf der regulären Gewährleistung eine Reparatur ermöglichen.
Damit soll ein Problem angegangen werden, das wir aus der IT nur zu gut kennen: Ein technisch grundsätzlich noch nutzbares Gerät wird ausgemustert, weil eine Reparatur schwierig, unwirtschaftlich oder schlicht nicht vorgesehen ist.
Ausgerechnet Laptops sind nicht dabei
Für Unternehmen besonders interessant: Laptops und Notebooks fallen derzeit nicht unter den eigenständigen Reparaturanspruch gegen den Hersteller.
Die europäische Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 umfasst Mobiltelefone, schnurlose Telefone und sogenannte Slate-Tablets – klassische Notebooks gehören jedoch nicht dazu.
Eine generelle gesetzliche Reparaturpflicht für Laptops besteht deshalb aktuell nicht.
Das ist durchaus bemerkenswert. Schließlich gehören Notebooks inzwischen zur Standardausstattung nahezu jedes Unternehmens, Vereins und Verbandes.
Wer deshalb auf längere Nutzungszeiten setzen möchte, muss nicht auf den Gesetzgeber warten.
Refurbishment: Aus „alt“ wird wieder produktiv
Professionelles Refurbishment kann die Nutzungsdauer vorhandener IT-Hardware erheblich verlängern.
Statt ein Notebook nach einigen Jahren automatisch auszumustern, sollte zunächst geprüft werden:
Ist die Hardware technisch noch ausreichend? Lässt sich der Arbeitsspeicher erweitern? Kann eine SSD ersetzt oder vergrößert werden? Ist ein Akkutausch wirtschaftlich sinnvoll? Kann das Gerät nach einer professionellen Aufbereitung an anderer Stelle im Unternehmen weitergenutzt werden?
Gerade in Organisationen mit unterschiedlichen Arbeitsplatzanforderungen ergeben sich dadurch interessante Möglichkeiten.
Ein Notebook, das für einen anspruchsvollen Arbeitsplatz nicht mehr ausreicht, kann beispielsweise für Schulungen, Veranstaltungsorganisation, Ehrenamt, mobile Tätigkeiten oder weniger leistungsintensive Arbeitsplätze noch mehrere Jahre sinnvoll eingesetzt werden.
Nachhaltigkeit kann sich auch rechnen
Nachhaltige IT wird häufig zuerst unter Umweltgesichtspunkten betrachtet. Für Unternehmen gibt es aber noch einen zweiten wichtigen Faktor: Kosten.
Hardware länger zu nutzen, kann Investitionszyklen verlängern und Neuanschaffungen reduzieren.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, technisch überholte Geräte um jeden Preis weiterzubetreiben. Sicherheit, Betriebssystem-Support, Leistungsfähigkeit und Energieverbrauch müssen immer berücksichtigt werden.
Entscheidend ist vielmehr, Hardware nicht allein aufgrund ihres Alters auszutauschen.
Nicht jedes ältere Notebook gehört automatisch zum Elektroschrott.
Eine strukturierte Bewertung des Gerätebestands kann zeigen, welche Hardware ersetzt werden muss, welche aufgerüstet werden kann und welche sich für eine weitere Nutzung an anderer Stelle eignet.
Auch für die IT-Beschaffung wird Reparierbarkeit wichtiger
Das Recht auf Reparatur zeigt zugleich, wohin sich der Markt entwickelt.
Bei zukünftigen IT-Beschaffungen sollten Unternehmen deshalb nicht mehr ausschließlich auf Anschaffungspreis und technische Leistungsdaten schauen.
Auch Kriterien wie Reparierbarkeit, Ersatzteilversorgung, Aufrüstbarkeit, Herstellersupport und erwartbare Nutzungsdauer gehören zunehmend in eine professionelle Beschaffungsentscheidung.
Bei Servern und Datenspeichersystemen ist das Thema bereits unmittelbar relevant. Bei Notebooks kann es schon heute sinnvoll sein, entsprechende Anforderungen in die eigene IT-Beschaffungsstrategie aufzunehmen – auch wenn der Gesetzgeber noch keine allgemeine Reparaturpflicht vorsieht.
Unser Fazit: IT-Lebenszyklen statt Wegwerf-IT
Das neue Recht auf Reparatur setzt ein wichtiges Signal. Für eine wirtschaftlich und nachhaltig aufgestellte IT-Infrastruktur sollte die Überlegung aber weitergehen.
Unternehmen, Vereine und Verbände sollten ihre Hardware über den gesamten Lebenszyklus betrachten:
Beschaffen → betreiben → warten → aufrüsten → wiederverwenden → refurbishen → erst dann ersetzen.
Genau hier können Digitalisierung und Nachhaltigkeit sehr praktisch zusammenkommen.
TAURUS SPORT MANAGEMENT unterstützt Unternehmen, Sportvereine und Verbände dabei, ihre IT-Strukturen zu analysieren und wirtschaftlich sinnvolle Digitalisierungslösungen zu entwickeln.
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